Mayen AW

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Antrag auf Soforthilfe

KREIS. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist daraufhin, dass Privatpersonen und Unternehmen, die von der Flutkatastrophe am 14. und 15 Juli betroffen sind, noch bis Freitag, 10. September, einen Antrag auf Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz stellen können. Antragsvordrucke sowie Richtlinien zur Gewährung findet man auf der Homepage der Kreisverwaltung:

www.kvmyk.de/soforthilfe

Mayen AW vom Samstag, 4. September 2021, Seite 1 (61 Views)

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