Rhein-Lahn AW

Wählen Sie hier das Datum aus, um sich eine Ausgabe von LokalAnzeiger oder AM WOCHENENDE anzusehen

Das E-Paper-Archiv von LokalAnzeiger und AM WOCHENENDE

Wählen Sie hier die Ausgabe, die Sie gerne lesen möchten und bestimmen Sie den Erscheinungstag. Oder stöbern Sie einfach in der Übersicht. Viel Spaß!

 

Verteidiger rät Mandanten zu

einem umfassenden Geständnis

Angeklagter soll Minderjährige zum Dealen angeworben haben

-von Marvin Conradi-

RHEIN-LAHN-KREIS. Hat ein 22-jähriger Afghane mehrfach Marihuana gewerbsmäßig an Minderjährige verkauft, nicht geringe Mengen an Betäubungsmitteln besessen und zudem die Jugendlichen damit beauftragt, selbst als Dealer in Erscheinung zu treten oder nicht? Auch am dritten Verhandlungstag vor der Strafkammer am Landgericht Koblenz sieht es nicht gut um den Beschuldigten aus dem Rhein-Lahn Kreis aus. Die Zeugen, die ein Aussageverweigerungsrecht hatten, haben nicht nur sich selbst schwer belastet, sondern auch den 22-Jährigen.

Verteidiger Stefan Schmidt aus Vallendar schaute seinen Mandanten böse an, als die heute 17- und 18-jährigen jungen Frauen berichteten, dass der Angeklagte den Mädchen Betäubungsmittel schenkte, sofern sie für diesen auch Drogenverkäufe tätigten. Meist haben die Geschwister, die von ihrem Pflichtverteidiger begleitet wurden, die Drogen in sogenannten „Baggys“ – also kleinen Päckchen – verkauft. Zwölf Gramm sollen die Frauen, die den Angeklagten am Lahnsteiner Bahnhof kennenlernten, für 100 € verkauft haben. Während die Jüngere der Schwestern dem Angeklagten irgendwann verriet, dass diese noch minderjährig ist, berichtete die Ältere, dass sie an ihrem Geburtstag den Beschuldigten traf und er daher auch wusste, wie alt sie ist. Sie machten keinen Gewinn, sondern bekamen lediglich Gras für ihre Dealereien.

Die Ältere der beiden Geschwister berichtete, dass sie nun nicht mehr drogensüchtig sei, nachdem sie neben Marihuana auch Ecstasy, Koks und Peps ausprobierte. Die Strafverfahren der beiden Frauen vor dem Jugendschöffengericht stehen noch an.

Ein 47-Jähriger berichtete, dass er den Beschuldigten im Park kennenlernte. Aufgrund einer Nervenkrankheit hätte er entsprechende Schmerzen, weswegen der Beschuldigte ihm Marihuana an bot. Doch ganz zufrieden sei er mit der Qualität nicht gewesen: „Das Marihuana, dass ich gebraucht habe, wurde teilweise von anderen Klienten des Angeklagten belegt. In seiner Prioritätenliste stand ich nicht gerade oben“, so der Zeuge, dessen Strafbefehl bereits rechtskräftig ist.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 22-jährigen Angeklagten zur Last, zwischen März 2019 und Mai 2020 in mehr als 100 Fällen Marihuana mit Gewinn vielfach – wie ihm bekannt war – an Minderjährige verkauft zu haben. Bei seiner Verhaftung soll er zudem 117,28 Gramm Marihuana in seinem Besitz gehabt haben. Mehrere Chatprotokolle belasten den 22-Jährigen schwer. Mal hat er 50 Gramm Marihuana für 350 € verkauft, ein anderes Mal 39 Gramm für 300 €. Vor allem die BBS in Lahnstein war ein häufiger Treffpunkt, an dem die Drogen, auch gerne mal an Minderjährige, vertickt wurden.

Nach kurzer Beratung mit Staatsanwältin und der Strafkammer kam Verteidiger Schmidt zu dem Entschluss, dass sein Mandant ein umfassendes Geständnis ablegen soll, um den Prozess nicht nur zu verkürzen, sondern auch Kosten für den Angeklagten zu sparen. Schließlich sieht die Beweislage nicht gerade rosig für den 22-Jährigen aus, der mit einer langen Haftstrafe zu rechnen hat.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 23. Dezember, fortgesetzt.

Rhein-Lahn AW vom Samstag, 19. Dezember 2020, Seite 2 (24 Views)

ZURÜCK ZUR SEITE

 

<   Dezember   >
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31