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Endlich eine Lösung für die Gastronomie

Corona-Krise: In den Bundesländern werden Beschränkungen jetzt lokaler bewertet

KOBLENZ. -hel- Auf diesen Tag haben die Gastronomen lange warten müssen. Doch nun haben Bund und Länder auch für diese so arg gebeutelte Branche erste Lockerungen besprochen. Auch weitere Maßnahmen bringen uns ein Stück Normalität zurück. So werden die Kontaktbeschränkungen in Rheinland-Pfalz abgemildert – und Beschränkungen sowie Lockerungen sollen künftig lokaler beschlossen werden (Stand bei Redaktionsschluss).

Der Bund gab große Teile der Verantwortung an die Länder ab. Man müsse alles lokaler und regionaler betrachten und bewerten sowie auf länderspezifische Besonderheiten eingehen. Es solle nicht mehr unbedingt das ganze Bundesland mit neuen Beschränkungen rechnen müssen, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Allerdings sollen die Länder sicherstellen, dass in Kreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. So könne bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen z.B. in einer Einrichtung dieses Beschränkungskonzept aber auch nur diese betreffen.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis 5. Juni bestehen – allerdings mit der Lockerung, dass sich Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen. Abschließend wird darüber in der bevorstehenden Woche beraten.

In Gastronomie, Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege (z.B. Kosmetik-, Nagel- und Tatoostudios, Massage, Solarien), öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen (wie Volkshochschulen) sowie Fahrschulen soll unter den vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln der Betrieb vom 13. Mai an wieder möglich sein.

Gaststätten und Restaurants können sowohl mit der Innen- als auch der Außengastronomie (Bewirtung nur an Tischen) von Mittwoch an (6 - 22 Uhr) öffnen – allerdings unter strengen Auflagen. Neben den Hygiene- und Abstandsregeln gibt es eine Dokumentationspflicht für die Gästebewegungen, zudem eine Reservierungspflicht, um Begegnungen und Wartezeiten zu minimieren. Ebenso können ab 13. Mai Wohnmobilstellplätze und Dauercamping geöffnet werden (eigene sanitäre Einrichtungen notwendig), auch die Tagesausflugsschifffahrt kann aufgenommen werden. Hotels sollen in einer zweiten Stufe am 18. Mai folgen, zudem Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze (für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen) und Jugendherbergen.

Die nächste Welle an Schülern soll an die Schulen zurückkehren. Die Berufsbildenden Schulen sollen am 18. Mai starten. An den allgemeinbildenden Schulen werden zum 25. Mai weitere Klassen- und Jahrgangsstufen zurückkehren, so die 3. Klassen der Grundschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen folgen. Im Anschluss soll es in Zwei-Wochen-Schritten zu weiteren Öffnungen kommen: Am 8. Juni folgen die achten Klassen, bis Mitte Juni sollen alle Schüler wieder in den Schulen sein. In den Kitas sollen die Betreuungsmöglichkeiten Schritt für Schritt erweitert werden.

Bereits seit Donnerstag dürfen Bewohner von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe oder Patienten in Krankenhäusern durch eine Person maximal eine Stunde täglich besucht werden. Besucher müssen ihren Besuch in der Einrichtung anmelden. Während des Besuches sind die Schutzregeln (u.a. Mund-Nasen-Bedeckung) und die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Zudem dürfen Bewohner, die Einrichtung alleine, in Begleitung eines Angehörigen oder eines anderen Bewohners verlassen. Diese Regelung gilt zunächst für 14 Tage. Danach folgt eine Neubewertung.

Auch Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport werde unter freiem Himmel erlaubt – allerdings ohne Wettkampf oder wettkampfähnliches Verhalten und unter den Abstandsregeln.

Cochem-Zell AW vom Samstag, 9. Mai 2020, Seite 1 (75 Views)

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